Neben einer ärztlichen Einweisung benötigen Sie vorab die schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Unser erfahrenes Aufnahmemanagement unterstützt Sie gern bei allen notwendigen Schritten und Formalitäten.
Auch für „Kassenpatienten“ besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung ihrer GKV an dem Aufenthalt in der Privatklinik . Die Entscheidung hängt meist von der Diagnose, dem bisherigen Therapieverlauf und der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Behandlung ab.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten, die bei einer gleichwertigen Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus in Ihrer Nähe entstanden wären. Etwaige Differenzbeträge trägt der Patient selbst. Diese hängen von der Zimmerkategorie, individuellen Zusatzleistungen und etwaigen Zuschlägen ab.
Haben Sie eine private Zusatzversicherung, kann diese zusätzliche Leistungen übernehmen oder Ihre Eigenbeteiligung deutlich reduzieren. Auch eine Krankentagegeldversicherung kann helfen, verbleibende Kosten zu minimieren. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
Für die Beantragung einer Kostenübernahme bei Ihrer GKV ist eine Krankenhauseinweisung Ihres behandelnden Facharztes mit einer Diagnose nach ICD-10 erforderlich. Einige Krankenkassen verlangen zusätzlich einen Kostenvoranschlag der gewünschten Privatklinik. Diesen stellen wir Ihnen auf Anfrage telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme schriftlich bestätigt hat, können Sie uns die Einweisung und Genehmigung zukommen lassen. Danach erfolgt Ihre zeitnahe Aufnahme in unsere Privatklinik.
Damit die Kostenübernahme Ihrer GKV vor Ihrem Aufenthalt genehmigt werden kann, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Gerne erstellen wir Ihnen im Vorfeld einen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. So kann diese eine schnelle Entscheidung über Ihre Anfrage treffen.