Leitfaden für gesetzlich Versicherte (GKV)

Neben einer ärztlichen Einweisung benötigen Sie vorab die schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Unser erfahrenes Aufnahmemanagement unterstützt Sie gern bei allen notwendigen Schritten und Formalitäten.

 Privatklinik gesetzlich versichert – wie die Kostenübernahme funktioniert

Auch für „Kassenpatienten“ besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung ihrer GKV an dem Aufenthalt in der Privatklinik . Die Entscheidung hängt meist von der Diagnose, dem bisherigen Therapieverlauf und der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Behandlung ab.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten, die bei einer gleichwertigen Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus in Ihrer Nähe entstanden wären. Etwaige Differenzbeträge trägt der Patient selbst. Diese hängen von der Zimmerkategorie, individuellen Zusatzleistungen und etwaigen Zuschlägen ab.

Haben Sie eine private Zusatzversicherung, kann diese zusätzliche Leistungen übernehmen oder Ihre Eigenbeteiligung deutlich reduzieren. Auch eine Krankentagegeldversicherung kann helfen, verbleibende Kosten zu minimieren. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse beantragen

Für die Beantragung einer Kostenübernahme bei Ihrer GKV ist eine Krankenhauseinweisung Ihres behandelnden Facharztes mit einer Diagnose nach ICD-10 erforderlich. Einige Krankenkassen verlangen zusätzlich einen Kostenvoranschlag der gewünschten Privatklinik. Diesen stellen wir Ihnen auf Anfrage telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme schriftlich bestätigt hat, können Sie uns die Einweisung und Genehmigung zukommen lassen. Danach erfolgt Ihre zeitnahe Aufnahme in unsere Privatklinik.

Aufnahme GKV-versichert Privatklinik – Schritt für Schritt zur Genehmigung

Damit die Kostenübernahme Ihrer GKV vor Ihrem Aufenthalt genehmigt werden kann, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Ihr behandelnder Facharzt stellt eine Einweisung zur stationären Behandlung mit Diagnose nach ICD-10 aus.
  2. Ergänzend sollte ein fachärztlicher Bericht beiliegen, aus dem hervorgeht, welche ambulanten Behandlungsversuche bereits erfolgt sind und warum eine stationäre Therapie medizinisch notwendig ist.
  3. Falls Sie bereits eine ambulante Psychotherapie begonnen haben, kann eine kurze Stellungnahme Ihres Psychotherapeuten hilfreich sein, in der die stationäre Behandlung befürwortet wird.
  4. Sie selbst verfassen ein formloses Schreiben an Ihre Krankenkasse, in dem Sie um eine Einzelfallprüfung und Kostenerstattung für die gewünschte Behandlung in der Limes Schlossklinik Fürstenhof bitten. Beschreiben Sie darin Ihre Motivation, z. B. die Notwendigkeit einer intensiven, störungsspezifischen Therapie.

Gerne erstellen wir Ihnen im Vorfeld einen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. So kann diese eine schnelle Entscheidung über Ihre Anfrage treffen.